FAQ: Was es nach einem Autounfall zu beachten gilt
Wie verhalte ich mich nach einem Verkehrs-Unfall in Hamburg und Umgebung?
Haftpflichtversicherung informieren
Sind Sie der Unfallverursacher müssen Sie den Vorfall umgehend bei Ihrem Versicherungsunternehmen melden. Das gilt sowohl zur Einleitung der Schadensregulierung für Ihren Unfallgegner als auch für die Anmeldung von Forderungen an Ihre eigene Kasko-Versicherung.
Sollten Sie der Geschädigte sein und keine Mitschuld am Unfallereignis tragen, wird der Schaden von der Versicherung Ihres Unfallgegners reguliert. Damit das jeweilige Unternehmen von dem Verkehrs-Unfall Kenntnis nehmen kann, muss es über diesen jedoch zunächst informiert werden. Verlassen Sie sich nach einem Unfallereignis besser nicht darauf, dass der Verursacher seine Haftpflichtversicherung kontaktiert, sondern wenden Sie sich auch selbst an das Unternehmen. Zwar hat Ihr Gegner selbst die Pflicht, den Unfallschaden zu melden. Jedoch sehen manche Versicherte davon ab, ihre Versicherung in Kenntnis zu setzen, da sie befürchten, hochgestuft zu werden.
Kleiner oder großer Unfallschaden?
Kleinere Blessuren an der Karosserie Ihres Fahrzeugs, die einen Gesamtbetrag von (in der Regel) 750 EUR nicht übersteigen, gelten als Bagatellschaden – in diesem Fall verzichtet das Versicherungsunternehmen meist auf einen Fahrzeug-Gutachter. Bei höheren Schadenssummen beauftragt das Unternehmen indes einen Sachverständigen zur Schadensermittlung. Doch Vorsicht: In der Regel stehen das Versicherungsunternehmen und der bestellte Auto-Gutachter in einem Vertragsverhältnis. Bestehen Sie deshalb lieber auf einen unabhängigen KFZ-Gutachter in Hamburg bzw. Norddeutschland, um optimal entschädigt zu werden.
Kaskoschaden
Anders verhält es sich bei einem Kaskoschaden. Sind Sie selbst der Verursacher bzw. haben Naturgewalten die Schäden an Ihrem KFZ bewirkt, ist Ihre eigene Kasko-Versicherung zu kontaktieren. Besteht diese auf der Entsendung eines Gutachters, müssen Sie diesen akzeptieren. Sollten Sie die Ergebnisse anzweifeln, können Sie – auf Ihre eigenen Kosten – ein Gegengutachten anfertigen lassen.
Arbeitsunfall: Arbeitgeber und Unfallversicherung kontaktieren
Passierte der Autounfall auf dem Weg zur Arbeit, ist zudem eine Meldung beim Arbeitgeber vorzunehmen. Im Falle eines Personenschadens muss dann auch noch die Unfallversicherung kontaktiert werden.
Formalitäten und Fristen
Möchten Sie Ihre Schäden nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall bestmöglich reguliert bekommen? Dann sollten Sie Ihr Unfallfahrzeug durch einen unabhängigen Gutachter beurteilen lassen. Kontaktieren Sie den KFZ-Sachverständigen am besten noch an der Unfallstelle per Anruf.
Wir von IMMOCAR, etwa, sind nach Ihrer Kontaktaufnahme binnen einer Stunde am Unfallort und nehmen uns der Angelegenheit allumfassend an. Als neutraler Sachverständiger mit Ingenieur-Fachwissen und DGuSV-Zertifizierung prüfen wir die Sachlage intensiv und ohne Vorbehalte, so dass Sie keine finanziellen Nachteile befürchten müssen. Nachdem wir den Auftrag zur KFZ-Begutachtung übernommen haben, müssen Sie sich um nichts weiteres mehr kümmern. Die Dokumente übermitteln wir direkt an die Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners.
Wie und wozu sollte ich einen Fahrzeug-Gutachter kontaktieren?
Nach einem Autounfall sollten Sie als Geschädigter sowohl Ihre eigene als auch die Haftpflichtversicherung Ihres Gegners telefonisch wie schriftlich in Kenntnis setzen. In den meisten Fällen ist die Meldung innerhalb einer Woche vorzunehmen. Manche Versicherungen haben aber auch kürzere Fristen. Zwar ist die Meldung bei der eigenen Haftpflichtversicherung nicht zwingend notwendig. Jedoch kann Ihnen diese später bei der Beweissicherung dienlich sein.
Sind Sie selbst der Unfallverursacher müssen Sie schnellstmöglich, am besten noch am Tag des Schadens, Ihr eigenes Versicherungsunternehmen kontaktieren.
Sie möchten sich nach einem Autounfall Stress ersparen? Dann kontaktieren Sie IMMOCAR. Wir setzen uns für Sie umgehend mit dem Versicherungsunternehmen in Verbindung, erledigen alle Formalitäten und unterstützen Sie auf Wunsch auch direkt vor Ort an der Unfallstelle.
Wieso sollte ich ausgerechnet IMMOCAR kontaktieren?
Wenn Sie sich an uns wenden, kontaktieren Sie qualifizierte Profis: IMMOCAR besteht aus zertifizierten KFZ-Sachverständigen mit langjähriger Berufserfahrung als Ingenieure. Wir sind Mitglied des DGuSV und offerieren unsere Leistungen nicht nur in Hamburg, sondern in weiten Teilen Norddeutschlands. Dabei sind wir in besonders vielen Bereichen fachkundig und bieten Ihnen zudem den Ankauf Ihres Unfallfahrzeugs an.
Sie haben weitere Fragen? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns telefonisch unter der Rufnummer …, schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular.