Kaskogutachten: Vollkasko oder Teilkasko?
Nicht immer sind es die anderen Verkehrsteilnehmer, die einen Autounfall verursachen. In solch einem Fall ist man gleich doppelt geschädigt: Zum einen hat die eigene Haftpflichtversicherung für die Schäden am Automobil des Unfallgegners aufzukommen. Zum anderen muss auch das eigene KFZ wieder instand gesetzt werden. In diesem Fall ist man gut bedient, wenn man über eine Kaskoversicherung verfügt.
Vollkasko:
Doch Achtung: Nur wer eine Vollkasko hat, kann damit rechnen, dass bei einem selbst verursachten Verkehrsunfall Schäden am eigenen Automobil bezahlt werden. Wichtig ist auch: Nicht jede Vollkasko zahlt, wenn während des Unfallhergangs grob fahrlässig gehandelt wurde. Damit auch bei grober Fahrlässigkeit gezahlt wird, ist in der Regel eine besondere Zusatzklausel notwendig – und die kostet zusätzliches Geld.
Teilkasko:
Eine Teilkasko bietet sich indes für Schäden an, die ohne Eigenverschulden durch die Einflussnahme von Naturgewalten entstanden sind. Hierzu zählen etwa Unwetter, Vandalismus oder Wildwechsel.
Kaskogutachten unangemessen? Anfechten!
Um entstandene Schäden einschätzen zu können, senden Versicherungen ihre eigenen Fahrzeug-Gutachter zur Schadensermittlung aus. Sollten Sie den Eindruck haben, dass das Kaskogutachten fehlerhaft ist, können Sie bei IMMOCAR ein Gegengutachten in Auftrag geben.
Wir bieten unsere Leistungen in Hamburg und einem Großteil von Norddeutschland an. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Expertise als KFZ-Ingenieure und kontaktieren Sie uns!