Kostenvoranschlag: Ein erster Blick
Nicht immer macht ein vollwertiges Schadensgutachten Sinn. Dies ist etwa dann der Fall, wenn die Schadensumme 750 EUR nicht überschreitet. Dann behandelt die Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners den Vorgang als so genannten „Bagatellschaden“ und verzichtet auf einen Sachverständigen. Das bedeutet im Umkehrschluss auch: Sollten Sie dennoch auf einen Fahrzeug-Gutachter bestehen, müssen Sie diesen in der Regel selbst bezahlen.
Gehen Sie auf Nummer sicher und lassen Sie unsere qualifizierten KFZ-Sachverständigen dennoch einen Blick auf Ihre Schäden werfen – ein Kosten-Voranschlag oder ein Kurzgutachten kann zu Tage fördern, ob nicht doch noch mehr im Verborgenen liegt.
Auch bei einem möglichen Totalschaden
Doch nicht nur zum Beurteilen von vermeintlichen Bagatellschäden bietet sich ein Kosten-Voranschlag an. Mit selbigem können Sie sich auch bei überaus ramponierten Unfallautos einen Überblick über die zu erwartenden Kosten machen. Dadurch wird insbesondere die Frage geklärt, ob sich die Instandsetzung Ihres Autos wirtschaftlich überhaupt noch lohnt. Im Zuge der kurzen Begutachtung erfolgt auch eine technische Beratung durch unsere fachkompetenten Ingenieure.
Ist Ihr KFZ im Zuge eines Unfalls schwer beschädigt worden, teilen wir sowohl Ihnen als auch Ihrer Versicherungsgesellschaft sowie der ausführenden Werkstatt mittels Kosten-Voranschlag detailliert mit, welche Kosten für die Reparatur zu erwarten sind.