Unfall-Gutachten: Wenn der Hergang strittig ist
Sofort guter Rat, damit es später nicht teuer wird
Wer bezahlt das
Wenn Sie als Geschädigter ohne Mitschuld aus einem Unfallgeschehen hervorgehen, müssen Sie für das Unfall-Gutachten nichts bezahlen. Anders sieht es aus, wenn die Schuldfrage ungeklärt bleibt und/oder Sie eventuell eine Mitschuld trifft.
Wenn Sie eine Kaskoversicherung haben, ist die Erstellung eines Unfall-Gutachtens unter Umständen kostenlos für Sie. In der Regel entsenden Versicherer einen eigenen Fahrzeuggutachter, den Sie in diesem Fall nicht einfach verweigern können. Sehen Sie deshalb in Ihrem Vertrag nach, ob Sie auch die Kosten für ein Unfall-Gutachten durch einen unabhängigen Kraftfahrzeug-Gutachter bezahlt bekommen.
Generell gilt: Die Erstellung eines Unfall-Gutachten ist kein Automatismus. Sobald sich nach einem Autounfall herauskristallisiert, dass die Schuldfrage strittig bleibt, Sie aber davon überzeugt sind, dass Sie keine Mitschuld trifft, sollten Sie einen unabhängigen Fahrzeug-Gutachter hinzuziehen.
Inhalte des Gutachtens
Ein Unfall-Gutachten dokumentiert alle wichtigen Daten rund um ein Unfallereignis, wie etwa:
- Ablauf des Unfalls
- Rekonstruktion des Unfallhergangs
- Schuldfrage bzw. Aufteilung der Schuld
- Auflistung der Ausstattung des Fahrzeugs
- Dokumentation aller Vorschäden
- Auflistung und Höhe der Unfallschäden
- Aussagen zu Dauer und Wirtschaftlichkeit der Reparatur